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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Internet Service Mienert erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Internet Service Mienert sie schriftlich bestätigt.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von Internet Service Mienert, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages, einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Internet Service Mienert-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch Internet Service Mienert zustande. Internet Service Mienert kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
(2) Soweit Internet Service Mienert sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von Internet Service Mienert kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.


§ 3 Kündigung
(1) Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden jeweils für mindestens 1 Monat Nutzungsperiode abgeschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung. Abweichende Laufzeiten sind schriftlich dem Vertrag anzufügen.
(2) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muß Internet Service Mienert, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, mindestens 14 Tagen vor Ablauf der Nutzungsperiode, schriftlich per Einschreiben zugehen.
(3) Sofern keine Kündigung bis mindestens 14 Tagen vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat bzw. um die im Vertrag gesondert vereinbarte Laufzeit.
(4) Abweichend von anderen Paragraphen hat Internet Service Mienert die Möglichkeit, eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn:
(a) auf den Seiten des Kunden strafbare Inhalte wie Extremismus und Radikalismus in jeder Form, Aufruf und oder Anleitung zu Straftaten, vorsätzliche üble Nachrede, Pornographie, sowie alles was sonst in Wort, Bild und Ton dargestellt oder zum Download bereitgehalten wird und gegen geltendes Recht verstößt, abgelegt wird.
(b) sich auf den Seiten jegliche Art von erotischen Inhalten befindet. Dies gilt auch für Werbung die sich auf diesen Seiten befindet.
(c) sich Links auf Seiten befinden, die auf Seiten verweisen, die gegen Abs. 4 a bis c verstoßen.


§ 4 Leistungsumfang
(1) Internet Service Mienert ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den im Leistungsumfang beschriebenen Leistungen.
(2) Der Leistungsumfang beinhaltet HTML-Dienst, e-Mail, FTP-Zugang für den Update von Daten sowie von Internet Service Mienert einzurichtende Dienste.


§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Internet Service Mienert-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
(a) die Internet Service Mienert - Dienste sachgerecht zu nutzen und dafür zu sorgen, dass eine unverhältnismäßige Bandbreitenbelastung unterbleibt.
(b) Internet Service Mienert innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren. Dies schliesst die Übersendung von Änderungen der Rechnungsanschrift und Änderung der Kontoverbindung bei Teilnahme am Einzugsverfahren ein. Muß Internet Service Mienert eine Adress-Recherche durchführen, kann eine Bearbeitungsgebühr von EURO 25 erhoben werden.
(c) Internet Service Mienert unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten.
(d) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Internet Service Mienert-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, insbesondere darauf zu achten, daß keine strafbaren, pornographischen oder erotische Inhalte bereitgehalten werden.
(e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen.
(f) Audio- und Videofiles, sowie Software die zum Download bereitgehalten werden, nicht ohne schriftliche Zustimmung von Internet Service Mienert anzubieten. Diese Beschränkung gilt nicht bei root-Servern.
(g) Internet Service Mienert erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
(h) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die Internet Service Mienert durch die Überprüfung seiner Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag.
(i) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweiligen Tarifordnung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen.
(j) Internet Service Mienert entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
(k) das Versenden von Massen - eMails insbesondere "SPAM" zu unterlassen.
(l) die ihm zur Verfügung gestellten eMailadressen nicht weiter zu verkaufen oder sonst Dritten nutzbar zu machen.
(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (c) und (d) genannten Pflichten, ist Internet Service Mienert sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (a),(d), (f ),(k) und (l) genannten Pflichten, ist Internet Service Mienert berechtigt, statt einer pauschalen Abrechnung eine volumenorientierte Abrechnung vorzunehmen.
(4) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.


§ 6 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Internet Service Mienert-Dienste durch Dritte ist gestattet.
(2) Der Kunde muß diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einweisen.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Internet Service Mienert-Dienste durch Dritte entstanden sind.


§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Internet Service Mienert stellt dem Kunden die im Grundvertrag vereinbarten Leistungen zu den in den entsprechenden genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils monatlich bzw. wie auf dem Vertrag gesondert festgelegt.
(2) Die vereinbarten Entgelte sind im Voraus zu zahlen.
(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(4) Leistungs- und Kommunikationskosten (Telefon-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlußpunkt von Internet Service Mienert sind vom Kunden zu tragen.
(5) Internet Service Mienert wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und - soweit verfügbar - in elektronischer Form zukommen lassen.
(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschriebenen sein. Wird die Forderung durch ein Inkassounternehmen verwaltet, gelten die entsprechenden auf der Rechnung vermerkten Fristen. Bei Verzögerung ist Internet Service Mienert berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr und Zinsen zu erheben.
(7) Internet Service Mienert ist berechtigt seine Forderungen an ein Inkassounternehmen abzutreten.


§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche von Internet Service Mienert kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Internet Service Mienert die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Telekom bzw. anderer Anbieter usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Internet Service Mienert oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten, hat Internet Service Mienert auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Derartige Verzögerungen berechtigen Internet Service Mienert, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessene Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Internet Service Mienert Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann.
(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten, wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Internet Service Mienert liegende Störung, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Internet Service Mienert oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich die Ausfallzeit über mehr als einen Werktag erstreckt.


§ 9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Internet Service Mienert oder Dritte berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen zu berechnen.
(2) Internet Service Mienert kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluß zu sperren, sobald ein Zahlungsverzug vorliegt und Internet Service Mienert gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte bis zum Ende der Regellaufzeit zu zahlen.
(3) Internet Service Mienert ist berechtigt sobald ein Zahlungsverzug vorliegt eine vorläufige Sperrung zu veranlassen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Internet Service Mienert vorbehalten.


§ 10 Verfügbarkeit der Dienste
(1) Internet Service Mienert bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Internet Service Mienert wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Eine Ausfallzeit beträgt jedoch nicht mehr als 10 Stunden pro Woche.
(2) Bei längeren Ausfallzeiten erfolgt eine Gutschrift mit der nächsten Abrechnung. Die Gutschrift errechnet sich prozentual aus der Ausfallzeit im Verhältnis zur wöchtentlichen Erreichbarkeit (7 Tage à 24 Stunden ergibt 168 Stunden). Der Rechnungsbetrag wird um diesen Prozentsatz gekürzt.
(3) Ausfälle, die nicht von Internet Service Mienert zu vertreten sind, wie z.B. eines Backbones, fallen nicht unter diese Gewährleistung.


§11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart gelten die Internet Service Mienert unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß Internet Service Mienert seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich Internet Service Mienert Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Internet Service Mienert berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) Internet Service Mienert steht dafür ein, daß alle Personen, die von Internet Service Mienert mit der Abwicklung dieses Vertrags betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Internet Service Mienert-Dienste nicht für ihn oder Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).


§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsanschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Internet Service Mienert wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(2) Internet Service Mienert haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Internet Service Mienert - Leistungen unterbleiben. Internet Service Mienert haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
(3) Internet Service Mienert haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie die Informationen übermittelt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
(a) durch die Inanspruchnahme von Internet Service Mienert-Diensten,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Internet Service Mienert,
(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Internet Service Mienert,
(d) durch das Unternehmen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Internet Service Mienert,
(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Internet Service Mienert nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom, beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Im übrigen beschränkt sich die Haftung von Internet Service Mienert für den Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Internet Service Mienert oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Internet Service Mienert-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.


§ 13 Zusätzliche Bestimmungen
(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne Internet Service Mienert-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der Internet Service Mienert für
(a) Produktlieferungen für kaufmännischen/-gewerbliche Besteller,
(b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,
(c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen
(a) Hardwarelieferung
(b) Softwarelieferung
(c) Dienstleistungen mit Ausnahme des in § 4 beschriebenen Leistungsumfanges.


§ 14 Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Osnabrück, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von Internet Service Mienert.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an Internet Service Mienert zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Internet Service Mienert-Kunden gebunden.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

 

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