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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Internet Service Mienert erbringt seine Dienste ausschließlich auf
der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichung von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
Internet Service Mienert sie schriftlich bestätigt.
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte von Internet
Service Mienert, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages,
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich
zu vereinbaren.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Internet Service Mienert-Diensten
kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch Internet Service
Mienert zustande. Internet Service Mienert kann den Vertragsabschluß von
der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw.
der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
(2) Soweit Internet Service Mienert sich zur Erbringung der angebotenen
Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
Ferner besteht zwischen den Kunden von Internet Service Mienert kein
allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares
Vertragsverhältnis.
§ 3 Kündigung
(1) Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft
und werden jeweils für mindestens 1 Monat Nutzungsperiode abgeschlossen,
beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.
Abweichende Laufzeiten sind schriftlich dem Vertrag anzufügen.
(2) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode
kündbar. Die Kündigung muß Internet Service Mienert, falls im Vertrag
nichts anderes bestimmt ist, mindestens 1 Monat vor Ablauf der
Nutzungsperiode, schriftlich per Einschreiben zugehen.
(3) Sofern keine Kündigung bis mindestens 1 Monat vor Ablauf der
Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag
automatisch um einen Monat bzw. um die im Vertrag gesondert vereinbarte
Laufzeit.
(4) Abweichend von anderen Paragraphen hat Internet Service Mienert die
Möglichkeit, eine fristlose Kündigung auszusprechen, wenn:
(a) auf den Seiten des Kunden strafbare Inhalte wie Extremismus und
Radikalismus in jeder Form, Aufruf und oder Anleitung zu Straftaten,
vorsätzliche üble Nachrede, Pornographie, sowie alles was sonst in Wort,
Bild und Ton dargestellt oder zum Download bereitgehalten wird und gegen
geltendes Recht verstößt, abgelegt wird.
(b) sich auf den Seiten jegliche Art von erotischen Inhalten befindet.
Dies gilt auch für Werbung die sich auf diesen Seiten befindet.
(c) sich Links auf Seiten befinden, die auf Seiten verweisen, die gegen
Abs. 4 a bis c verstoßen.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Internet Service Mienert ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der
bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von
Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich
aus den im Leistungsumfang beschriebenen Leistungen.
(2) Der Leistungsumfang beinhaltet HTML-Dienst, e-Mail, FTP-Zugang für
den Update von Daten sowie von Internet Service Mienert einzurichtende
Dienste.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Internet Service Mienert-Dienste
sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
(a) die Internet Service Mienert - Dienste sachgerecht zu nutzen und
dafür zu sorgen, dass eine unverhältnismäßige Bandbreitenbelastung
unterbleibt.
(b) Internet Service Mienert innerhalb eines Monats über Änderungen der
vertraglichen Grundlagen zu informieren. Dies schliesst die Übersendung
von Änderungen der Rechnungsanschrift und Änderung der Kontoverbindung
bei Teilnahme am Einzugsverfahren ein. Muß Internet Service Mienert eine
Adress-Recherche durchführen, kann eine Bearbeitungsgebühr von EURO 25
erhoben werden.
(c) Internet Service Mienert unverzüglich über Veränderungen in den
Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten.
(d) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Internet Service Mienert-Dienste
nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu
unterlassen, insbesondere darauf zu achten, daß keine strafbaren,
pornographischen oder erotische Inhalte bereitgehalten werden.
(e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und
diese zu befolgen.
(f) Audio- und Videofiles, sowie Software die zum Download
bereitgehalten werden, nicht ohne schriftliche Zustimmung von Internet
Service Mienert anzubieten. Diese Beschränkung gilt nicht bei
root-Servern.
(g) Internet Service Mienert erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder
die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
(h) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die Internet Service Mienert
durch die Überprüfung seiner Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu
ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine
Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag.
(i) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweiligen Tarifordnung,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen.
(j) Internet Service Mienert entstandenen sachlichen und personellen
Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu
erstatten.
(k) das Versenden von Massen - eMails insbesondere "SPAM" zu
unterlassen.
(l) die ihm zur Verfügung gestellten eMailadressen nicht weiter zu
verkaufen oder sonst Dritten nutzbar zu machen.
(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (c) und (d) genannten
Pflichten, ist Internet Service Mienert sofort und in den übrigen Fällen
nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 Lit. (a),(d), (f ),(k) und
(l) genannten Pflichten, ist Internet Service Mienert berechtigt, statt
einer pauschalen Abrechnung eine volumenorientierte Abrechnung
vorzunehmen.
(4) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können
im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen
essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach
erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen.
§ 6 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Internet Service
Mienert-Dienste durch Dritte ist gestattet.
(2) Der Kunde muß diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste
einweisen.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur
Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte
oder unbefugte Nutzung der Internet Service Mienert-Dienste durch Dritte
entstanden sind.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Internet Service Mienert stellt dem Kunden die im Grundvertrag
vereinbarten Leistungen zu den in den entsprechenden genannten Tarifen
bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils monatlich bzw. wie
auf dem Vertrag gesondert festgelegt.
(2) Die vereinbarten Entgelte sind im Voraus zu zahlen.
(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte
(Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
(4) Leistungs- und Kommunikationskosten (Telefon-Gebühren) zwischen
Kunden und dem Anschlußpunkt von Internet Service Mienert sind vom
Kunden zu tragen.
(5) Internet Service Mienert wird dem Kunden die entsprechenden
Nutzungsnachweise in geeigneter und - soweit verfügbar - in
elektronischer Form zukommen lassen.
(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der
Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist auf dem
in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschriebenen sein. Wird die
Forderung durch ein Inkassounternehmen verwaltet, gelten die
entsprechenden auf der Rechnung vermerkten Fristen. Bei Verzögerung ist
Internet Service Mienert berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr und Zinsen
zu erheben.
(7) Internet Service Mienert ist berechtigt seine Forderungen an ein
Inkassounternehmen abzutreten.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung,
Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche von Internet Service Mienert kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur
wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die Internet Service Mienert die Leistungen
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall
von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im
Bereich der Dienste der deutschen Telekom bzw. anderer Anbieter usw.,
auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Internet
Service Mienert oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern
eintreten, hat Internet Service Mienert auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Derartige
Verzögerungen berechtigen Internet Service Mienert, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessene
Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche,
ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf
eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente)
zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum
nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche
Behinderung liegt vor, wenn
(a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat,
nicht mehr auf die Internet Service Mienert Infrastruktur zugreifen und
dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann.
(b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw.
die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich
wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten, wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereichs von Internet Service Mienert liegende Störung,
erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden
Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Internet Service Mienert oder
einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler
verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich die
Ausfallzeit über mehr als einen Werktag erstreckt.
§ 9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Internet Service Mienert oder
Dritte berechtigt von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen zu berechnen.
(2) Internet Service Mienert kann das Vertragsverhältnis fristlos
kündigen und ist berechtigt, den Anschluß zu sperren, sobald ein
Zahlungsverzug vorliegt und Internet Service Mienert gemahnt und auf die
Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall
verpflichtet, die Entgelte bis zum Ende der Regellaufzeit zu zahlen.
(3) Internet Service Mienert ist berechtigt sobald ein Zahlungsverzug
vorliegt eine vorläufige Sperrung zu veranlassen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt
Internet Service Mienert vorbehalten.
§ 10 Verfügbarkeit der Dienste
(1) Internet Service Mienert sagt eine Erreichbarkeit der physikalischen
Anbindung seiner Webspace-Paket-, Dedicated, Colo- und V-Server von 95%
im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server
aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter
oder des Kunden etc.) über das Internet nicht zu erreichen sind.
(2) Bei längeren Ausfallzeiten erfolgt eine Gutschrift mit der nächsten
Abrechnung. Die Gutschrift errechnet sich prozentual aus der Ausfallzeit
im Verhältnis zur jährlichen Erreichbarkeit (365 Tage à 24 Stunden
ergibt 8760 Stunden). Der Rechnungsbetrag wird um diesen Prozentsatz
gekürzt.
(3) Ausfälle, die nicht von Internet Service Mienert zu vertreten sind,
wie z.B. eines Backbones, fallen nicht unter diese Gewährleistung.
§11 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart gelten die
Internet Service Mienert unterbreiteten Informationen nicht als
vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß Internet Service
Mienert seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die
sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich Internet Service Mienert Dritter zur Erbringung der
angebotenen Dienste bedient, ist Internet Service Mienert berechtigt,
die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des
Betriebes erforderlich ist.
(4) Internet Service Mienert steht dafür ein, daß alle Personen, die von
Internet Service Mienert mit der Abwicklung dieses Vertrags betraut
werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer
jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits
ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Internet Service
Mienert-Dienste nicht für ihn oder Dritten bestimmte Daten und
Informationen zu verschaffen.
(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen
vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen
über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsanschluß und unerlaubter
Handlung sind sowohl gegenüber Internet Service Mienert wie auch im
Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die
Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(2) Internet Service Mienert haftet nicht für Schäden, die dadurch
entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen
Internet Service Mienert - Leistungen unterbleiben. Internet Service
Mienert haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte
Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
(3) Internet Service Mienert haftet nicht für die über ihre Dienste
übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie die Informationen
übermittelt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine
Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
(a) durch die Inanspruchnahme von Internet Service Mienert-Diensten,
(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Internet
Service Mienert,
(c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch
Internet Service Mienert,
(d) durch das Unternehmen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder
übermittelter Daten seitens Internet Service Mienert,
(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder
Übermittlung von Daten durch Internet Service Mienert nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem
Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom,
beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Im übrigen beschränkt sich die Haftung von Internet Service Mienert für
den Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1fachen Betrag des
vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Internet Service
Mienert oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige
Verwendung der Internet Service Mienert-Dienste oder dadurch entstehen,
daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 13 Zusätzliche Bestimmungen
(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne Internet Service
Mienert-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen,
sondern den Vertrags- und Verkaufsbedingungen der Internet Service
Mienert für
(a) Produktlieferungen für kaufmännischen/-gewerbliche Besteller,
(b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,
(c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen
(a) Hardwarelieferung
(b) Softwarelieferung
(c) Dienstleistungen mit Ausnahme des in § 4 beschriebenen
Leistungsumfanges.
§ 14 Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Osnabrück, Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von
Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen
werden einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen
den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des
Vertrages ist der Sitz von Internet Service Mienert.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und
Vertragsangelegenheiten an Internet Service Mienert zu wenden, sofern
nicht für fachliche Fragen im Grundvertrag eine andere bzw. zusätzliche
Ansprechstelle benannt wurde.
(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger
der Internet Service Mienert-Kunden gebunden.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmungen eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die
Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
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